Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Tierheilpraktikerin Ilka Gickel, 27211 Bassum
§ 1 Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraktikerin Ilka Gickel - im Folgenden als “THP” bezeichnet - und Tierbesitzer/Tierhalter oder Verfügungsberechtigter über das Tier - im Folgenden als “Kunde” bezeichnet. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages (Fragebogen zur Anamnese) zwischen der THP und dem Kunden. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs. 1 BGB. Dieser Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot der THP in Form von Beratung, Diagnosestellung, Untersuchung und Therapie annimmt. Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die AGB als akzeptiert, wenn Kunde und THP einen ersten Termin vereinbaren. Auch bei einer mündlichen Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen eines Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft.
Die THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die THP aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen kann. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der THP für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten. Die Verpflichtung, in Notfällen zu helfen, bleibt von einer Ablehnung des Behandlungsvertrags unberührt.
§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Tierheilpraktiker sind in der Ausübung ihres Berufes frei. Die THP behält sich vor, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen ablehnt, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert und dadurch ein Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Tierbesitzer nicht - mehr - zu erwarten ist. Entsteht dem Tier durch Unterlassen der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden ein Schaden oder kommt das Tier dadurch zu Tode, kann die THP dafür nicht haftbar gemacht werden.
Die THP erbringt mit der Ausübung der Naturheilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier ihre Dienste gegenüber dem Kunden und nicht erst mit einer Heilung des entsprechenden Tieres.
Die THP berät den Kunden fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Kunde hat das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht kein Gebrauch machen, trifft die THP die Wahl über die geeignete Behandlung. Die THP behält sich je nach Schwere und Art der Erkrankung eine Überweisung an einen Tierarzt vor.
Vielfach werden vom Tierheilpraktiker Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode nicht garantiert und also auch kein Heilversprechen gegeben werden.
Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Tierbesitzers/-halters abhängt, übernimmt die THP keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungszieles. Soweit der Auftraggeber die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber der THP schriftlich zu erklären.
Die THP kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitarbeit verpflichten. Die THP ist jedoch berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte sowie Behandlungen negativ bewertet, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt und dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.
§ 3 Datenschutz
Es wird versichert, dass sämtliche vom Kunden angegebenen Daten (Vorname, Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon (Festnetz oder Mobil) - sowohl in schriftlicher als auch elektronisch übermittelter Form - gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes streng vertraulich behandelt werden und ausschließlich zweckgebunden für die Tätigkeiten der THP verwendet werden.
Die Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen wird einem unberechtigten Zugriff zu den Daten vorgebeugt.
Personenbezogene Daten werden nur mit Wissen und der Einwilligung des Kunden erhoben. Auf Antrag erhält der Kunde unentgeltlich Auskunft zu den gespeicherten personenbezogenen Daten.
Kontaktformular: Wenn der Kunde der THP per Kontaktformular der Website www.gickel-tiergesundheit.de eine Anfrage zukommen lässt, werden die Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von den dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen gespeichert. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.
Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert: die IP-Adresse des Nutzers, Datum und Uhrzeit, eingegebener Name, eingegebene E-Mail-Adresse.
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DS-GVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Für die Verarbeitung der Daten erteilt der Kunde im Rahmen des Absendevorgangs seine Einwilligung. Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse info@gickel-tiergesundheit möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.
Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die THP behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden.
Ist die THP aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet - beispielsweise Melde- und Anzeigepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig, gilt dies nicht. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
Die THP führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann auch keine Herausgabe dieser Handakte verlangen. Absatz d) bleibt unberührt.
Kommunikation über WhatsApp:
Für den Fall, dass zwischen der THP und dem Kunden eine Kommunikation per WhatsApp geführt werden soll, wird eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung benötigt.
Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung
Eine bereits erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per Post oder per E-Mail an info@gickel-tiergesundheit. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
§ 4 Terminvereinbarung
Terminabsprachen sind verbindlich. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, Mail oder telefonisch von der THP bestätigt wurden. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Kunden mit den tatsächlich entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.
Die THP behält sich das Recht vor, Termine sowie Seminare und Vorträge (insbesondere bei ungenügender Beteiligung) auch kurzfristig, wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigen Grund abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber ausreichend früh in Kenntnis gesetzt. Bereits entrichtete Gebühren werden gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet.
Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verspätungen seitens der THP kommen. Ab einer Verspätung die länger als 15 Minuten beträgt, wird der Kunde umgehend telefonisch/per SMS informiert.
§ 5 Honorar
Die THP hat für ihre Dienstleistungen Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe der Vergütung richtet sich, sofern die Honorare nicht individuell zwischen THP und Kunde vereinbart wurden, nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis der THP. Dieses orientiert sich an der Gebührenordnung für Tierheilpraktiker.
Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten für Kilometer und Zeitaufwand berechnet. Berechnet wird die Entfernung (einfache Strecke). Die Höhe der Fahrtkosten beträgt
unter 5 km 0,00 €
bis 10 km 5,00 €
bis 20 km 15,00 €
bis 30 km 22,50 €
bis 40 km 28,50 €
Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht gesondert ausgewiesen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Das Honorar ist bei der Erstberatung/Anamnese vom Kunden direkt im Anschluss in bar zu zahlen gegen Quittung. Ggf. kann die Zahlung für Stammkunden auch nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt, spätestens jedoch nach 10 Tagen ohne Abzug von Skonto fällig.
Bei Behandlungsabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten.
Vermittelt die THP Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen analog M III-IV, N der GOÄ) ist die THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Auftraggeber in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz a) abzurechnen. Auf Wunsch des Kunden hat die THP diese Beträge in Quittungen und Rechnungen gesondert auszuweisen.
In dem Fall ist die THP von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragte des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten (z.B. bei Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand.
§ 7 Gesetzliche Vorschriften
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln dem THP nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den THP ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt, dass die Tierheilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten. Eine Herausrechnung oder Spezifizierung ist nicht möglich. Die Anwendung der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch den THP ist ausgeschlossen.
Die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom THP empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des THP keinen Einfluss.
Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem THP oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter dem Gesichtspunkt der freien Wahl der Verkaufsstelle für den Kunden können diese Produkte vom THP in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
§ 8 Haftung
Vor Beginn der ersten Behandlung macht die THP eine umfassende Anamnese (Befragung des Tierbesitzers sowie Untersuchung des erkrankten Tieres). Der Tierbesitzer ist angehalten, die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Für Schäden am Tier, die aufgrund falscher Angaben entstehen, kann die THP nicht haftbar gemacht werden. Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen.
Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier versursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
§ 9 Versicherung
Eine Berufshaftpflicht-Versicherung besteht bei der INTER Versicherungsgruppe, Erzberger Str. 9 – 13, 68165 Mannheim.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Syke, bei Hausbesuchen der Wohnort des Kunden. Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen der THP und den Kunden ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Syke. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert oder in Frage gestellt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
(Stand: 01. Juni 2018